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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unas Nadelwerk, Grünberg

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen der Firma Unas Nadelwerk. Sofern sich keine abweichenden Bestimmungen in diesen AGB finden, gelten die Einheitskonditionen der deutschen Textilveredelungsindustrie. Ansonsten gilt auch bei Lieferungen/Leistungen ins Ausland deutsches Recht. Alle Abweichungen von diesen AGB´s müssen von mir schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit sind freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Größen oder Maßangaben nur ungefähr. Die rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung, die wiederum durch die Lieferung und/oder die Rechnungsstellung ersetzt werden kann. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Preise

Alle Preise sind in Euro angegeben. Nach §19 Abs 1 UStG kann ich als Kleinunternehmen keine Mehrwertsteuer auszeichnen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anders vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben wie etwa in Katalogen, auf Internetseiten und in sonstigen Publikationen inklusive der Mehrwertsteuer ab Firmensitz, jeweils ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. Angegebene Frachtkosten gelten jeweils nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Für die Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige Preisänderung/Produktaktualisierung ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Abholung ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Aufträge mit einem höheren Gesamtauftragswert als Euro 100,00 oder bei Warenbestellung wird bei Erteilung des Auftrages Vorkasse fällig. Ich behalte mir das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen mit einer mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zahlungskondition zu liefern. Außerdem behalte ich mir das Recht vor, eine Bonitätsprüfung über Schufa oder eine andere Auskunftsdatei vorzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren Geschäften.

Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr sowie Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 pro Mahnung zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso oder an einen Rechtsanwalt zur Titulierung übergeben werden. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt sowie unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Bei Zahlungen/Überweisungen ist die richtige und vollständige Angabe der Rechnungsnummer zwingend erforderlich. Kommt es bei fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Lieferverzögerungen oder Terminüberschreitungen, so sind diese nicht meinem Unternehmen anzulasten.
5. Lieferung, Versand und Versandkosten
Die Versand- und Verpackungskosten betragen pauschal 7,90€.
Soll oder muss die Lieferung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig und können vom Auftraggeber nicht zurückgewiesen werden.
Ich behalte mir vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität, Beschaffenheit und Preis gleichwertige Leistung (bezogen auf die vom Kunden bestellten Textilien) zu erbringen. Unas Nadelwerk verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden über die alternativen Artikel zu informieren.
Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann ich mich vom Vertrag lösen und brauche die Leistung nicht zu erbringen. In diesem Falle jedoch verpflichtet ich mich, den Kunden über die nicht verfügbaren Materialien zu informieren und eine eventuell bereits erbrachte Zahlung des Auftraggebers unverzüglich zurückzuerstatten.
Angegebene Liefertermine versuche ich unbedingt einzuhalten. Gleichwohl dienen sie mangels ausdrücklicher Bestätigung eines festen Termins nur als Anhaltspunkt über die Leistungszeit. Die Überschreitung einer Frist berechtigt in keinem Fall zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Können dennoch vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden, bin ich berechtigt, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen gilt ein vereinbarter Liefertermin als eingehalten, wenn die Ware spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Liefertermin einem Frachtführer übergeben wurde oder Versandbereitbereitschaft erklärt wurde.
Sollte es zum Lieferverzug kommen, ist mir schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 4 Wochen nicht unterschreiten soll. Fixtermine werden von mir nicht anerkannt.
Für Bestellungen, die der Kunde nach Erhalt meiner Auftragsbestätigung storniert, werden von gesamten Auftragssumme 20 % als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
Ich weise darauf hin, dass es bei neu ins Sortiment aufgenommener Ware Lieferschwierigkeiten geben kann. Ich garantiere nicht für deren umgehende Verfügbarkeit.
Für die Dauer der Prüfung von Freigabemustern durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber eine nachträgliche Änderung des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung.
Ich weise darauf hin, dass es seit Beginn der Corona-Pandemie zu massiven Lieferschwierigkeiten bestellter Ware durch die Hersteller kommen kann. Ich garantiere nicht für deren umgehende Verfügbarkeit.
6. Muster
Bei der Umsetzung des bestellten Logos kann es bei der Übermittlung per Mail zu farblichen Abweichungen kommen. Nur bei Stickproben, die per Post an den Kunden gehen, wird die 100%ige farbliche Übereinstimmung zwischen Stickprobe und der dann gelieferten Textilien von mir gewährleistet. Die Zusendung der Stickprobe per Post muss der Kunde ausdrücklich schriftlich anfordern, ansonsten ist nur die Zusendung von Freigabe-Bildern per Mail vorgesehen.
Speziell für den Kunden gefertigte oder angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Rückgabe oder Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ich im Einzelfall die Rückgabe von unveredelten Mustern akzeptieren, erfolgt eine Gutschrift lediglich in Höhe des Warenwertes abzüglich 20% Handlingskosten, mindestens Euro 5,00. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
7. Stickdateien
Die für die Auftragsabwicklung erstellten Stickdateien bleiben Eigentum von Unas Nadelwerk, ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht. Die Erstellungskosten sind subventionierte Preise die nur in Verbindung mit Stickaufträgen Gültigkeit haben. Im Einzelfall kann eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen werden, dass er das Stickmotiv käuflich erwerben kann.
8. Gewährleistungsmängel und Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung - bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden - schriftlich an mich zu richten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Beanstandete Ware ist mir auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen oder nach Wahl auf Kosten von mir zurückzusenden. Wurde die Ware bereits weiter geliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware zu Lasten des Auftraggebers.
Ist die Beanstandung berechtigt, habe ich nach meiner Wahl das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche auf Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Das gilt auch für alle Folgeschäden.
Veredelte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen und kann nicht mehr beanstandet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln ( Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung hinsichtlich Menge und/oder Qualität/Ausführung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. bei Lieferung an Dritte von diesem Dritten untersuchen zu lassen.
Kein Beanstandungsgrund liegt vor bei Nichtgefallen der Ware, anderen Größen- oder Farbvorstellungen.
Vlies-Reste an der Rückseite der Stickereien sind produktionstechnisch nicht immer 100% entfernbar und beeinträchtigen in keiner Weise die Qualität oder Nutzbarkeit der Textilien/Stickereien, diese sind also keine Grundlage für eine Beanstandung seitens des Kunden.
Toleranzen: Abweichungen in Größe, Farbe und Gewicht von bis zu 5 % liegen innerhalb der Toleranz. Eine solche Abweichung stellt keinen Beanstandungsgrund dar. Abweichende Label in identischen Produkten sind herstellerbedingt und berechtigen nicht zur Beanstandung.
9. Marken- und Urheberrechte Dritter, Datenschutzrechte
Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Text- und/oder Motivpersonalisierung und Schrifttype), versichert der Kunde gegenüber Unas Nadelwerk, dass Text ,Motiv und Schrifttype frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde wird Unas Nadelwerk von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Unas Nadelwerk alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird alsl Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Verkäufers vereinbart.
Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche wird der Sitz des Verkäufers vereinbart.
12.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der AGB´s unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, sofern eine Regelung nach dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung nicht gefunden werden kann.
13. Güligkeit der AGB
Alle früheren AGB´s von Unas Nadelwerk sind hiermit aufgehoben; es gilt jeweils die letzte Fassung.

Stand Januar 2021

 

 



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